keine Umsatzsteuerpflicht laut §19 UstG
Die Diskussion zum „Urbanen Gebiet“ schreibt diesem Gebietstyp in mobilogisch! (4/16) Lösungsbeiträge für zahlreiche gesellschaftliche Ziele und Umweltprobleme zu. Ähnlich begründet die Bundesregierung die Einführung des „Urbanen Gebietes“ in die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Dabei zeigen sich widersprüchliche Überfrachtungen, die Verschleierung verschärfter Konflikte und der Abschied von bewährten städtischen Wohn- und Grünqualitäten.
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