keine Umsatzsteuerpflicht laut §19 UstG
Der Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Vorschriften zum seitlichen Sicherheitsabstand, den Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radler/innen einhalten müssen und über die verkehrsplanerische Situation. Außerdem beschreibt er, wie groß dieser Sicherheitsabstand tatsächlich ist und wovon das abhängt. - Im Anhang wird ein konkretes Beispiel für Schutzstreifennutzung nach niederländischer Art diskutiert.
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