Email-Empfänger: Bürgerkontakt Straßenverkehrsbehörde

Betreff: Gehwegparken in der Straße <xy>


An die Straßenverkehrsbehörde


Guten Tag,

bitte seien Sie so nett und leiten diese Mail an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter weiter.

Vielen Dank!


In der Straße <xy> im Ortsteil <xy> ist ungefähr in Höhe der Hausnummern <xy> das Parken auf dem Gehweg mit dem passenden Verkehrszeichen gestattet.

Durch das Gehwegparken wird der Fußverkehr, insbesondere mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Kinderfahrrädern behindert.

In der Anlage finden Sie eine Beschreibung der aktuellen Situation.

Wenn ich die passenden Veröffentlichungen (z.B. FUSS e.V.: „Parken auf Gehwegen“) richtig verstehe, entspricht diese Parkerlaubnis nicht mehr den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien und darf deshalb heute so nicht mehr angeordnet werden.

Würden Sie bitte für die genannte Stelle die Anordnung des Gehwegparkens überprüfen und gegebenenfalls zurücknehmen?

Für eine Rückmeldung danke ich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen