keine Umsatzsteuerpflicht laut §19 UstG
Fußverkehrsplanung ist eine komplexe Disziplin, für die es zahlreiche rechtliche Vorgaben und Empfehlungen gibt. Im Arbeitsalltag ist es für Planer*innen und erst recht für engagierte Bürger*innen nicht immer einfach, den Überblick im „Paragraphen-Dschungel“ zu bewahren oder bestimmte Vorgaben und Empfehlungen auf Anhieb zu finden.
Wir haben eine umfassende Sammlung an fußverkehrsrelevanten planungsrechtlichen Aspekten aus den betreffenden Regelwerken zusammengestellt. Diese Sammlung ist einzusehen auf der Webseite www.geh-recht.de.
Wem das zu umfangreich ist, die/der kann nun zu dieser Broschüre greifen.
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